Abwassergebühr 2024: 1,39 Euro/m3 + 10 % MWST.
Trinkwassergebühr 2024: Der Trinkwassertarif setzt sich zusammen aus:
a) jährlicher Fixtarif: dieser deckt 20 % der Gesamtkosten und wird auf der Grundlage der Zählergröße und des Vorhandenseins von Feuerlöschhydranten definiert.
Fixtarif je Wasserzähler ( 20%)
Wasserzähler 1/2 Zoll (Gewichtung 1) € 35,56
Wasserzähler 3/4 Zoll (Gewichtung 1) € 35,56
Wasserzähler 1 Zoll (Gewichtung 1) € 35,56
Wasserzähler 1 1/4 Zoll (Gewichtung 2) € 71,13
Wasserzähler 1 1/2 Zoll (Gewichtung 2) € 71,13
Wasserzähler 2 Zoll (Gewichtung 2) € 71,13
Wasserzähler 3 Zoll (Gewichtung 4) € 142,26
Wasserzähler 4 Zoll (Gewichtung 4) € 142,26
Hydrant (pro versorgtem Gebäude)
(Gewichtung 0,5) € 17,78
b) verbrauchsabhängiger Einheitstarif
Verbrauchsabhängiger Tarif pro m³
Kategorie Haushalt Einheitstarif 0,74 €
Kategorie Nicht-Haushalt Grundtarif
(bis 200 m³/Nicht-
Haushalt/Jahr) 0,74 €
erhöhter Tarif 0,96 €
Kategorie gemischter Nutzung Einheitstarif
(bis 120 m³/
Haushalt/Jahr) 0,74 €
Grundtarif
(bis 200 m³ /Nicht-
Haushalt/Jahr) 0,74 €
erhöhter Tarif 0,96 €
Kategorie Tränktarif Viehtränke 0,18 €
alle Beträge verstehen sich zuzüglich 10 % MWST.
Müllgebühr 2024: Laut der nationalen Regulierungsbehörde für Energie und Umwelt ARERA müssen die Gemeinden ab dem Jahr 2024 einen Wirtschafts- und Finanzplan (PEF) für die Bewirtschaftung der Hausabfälle zur Festlegung der Abfallgeführ (Tares) erstellen. Erst im Sommer 2023 hat die ARERA noch einige wichtige Neuerungen für die Erstellung der PEF für die Jahre 2024 und 2025 erlassen, weshalb die Gemeinden die Tarife für die Abfallwirtschaftsgebühr erst im Frühjahr 2024 definitiv beschließen können. In der Zwischenzeit wurden die für das Jahr 2023 festgelegten Tarife vorläufig bestätigt. Die definitven Tarife für das Jahr 2024 für die Bewirtschaftung der Hausabfälle (Tares) werden aufgrund der derzeit gültigen staatlichen Bestimmungen innerhalb 30. April 2024 definitiv genehmigt.