Die Verordnung beschreibt, wie Bürger und der Gemeinderat Volksbefragungen initiieren und durchführen können.
Es werden die Schritte zur Antragstellung, Unterschriftensammlung und Durchführung der Abstimmung erklärt.
Die Verordnung legt fest, wie die Ergebnisse der Volksbefragungen veröffentlicht und umgesetzt werden.