Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 66/2020 vom 17.12.2020 wurde die Gemeindekommission für die Überprüfung von unbewohnbaren Wohnungen ernannt. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Vertreter der Sanitätseinheit
- einem Techniker der Gemeinde bzw. des Institutes für den geförderten Wohnbau
- einem Techniker des Amtes für den den geförderten Wohbau;