Wahlamt - Verordnung über die Abwicklung von Volksbefragungen

Die Verordnung beschreibt, wie Bürger und der Gemeinderat Volksbefragungen initiieren und durchführen können.
Es werden die Schritte zur Antragstellung, Unterschriftensammlung und Durchführung der Abstimmung erklärt.
Die Verordnung legt fest, wie die Ergebnisse der Volksbefragungen veröffentlicht und umgesetzt werden.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

25.02.2016

Beschreibung

Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 25.02.2016

Die Verordnung regelt die Durchführung von Volksbefragungen in der Gemeinde Rasen-Antholz.

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Kontakt

Sekretariat

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ+39 0474 496916info@rasen-antholz.eu

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Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

25.02.2016

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Zuletzt aktualisiert: 10.09.2025, 12:12 Uhr

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