Steueramt - Anlage C Verordnung Vermögensgebühr Konzessionen, Ermächtigugnen Werbemaßnahmen Besetzungen von Märkten

Die Verordnung schützt die Rechte der Steuerzahler in Rasen-Antholz  gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sie beschreibt, wie Steuern einvernehmlich festgesetzt werden und wie Steuerzahler Einspruch einlegen können.
Es werden klare Regeln für die Zusammenarbeit zwischen Steuerzahlern und der Gemeindeverwaltung festgelegt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

19.06.2025

Beschreibung

Diese Verordnung regelt das Recht auf rechtliches Gehör für Steuerzahler und das Institut der Einvernehmlichen Feststellung in der Gemeinde Rasen-Antholz.

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Kontakt

Sekretariat

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ+39 0474 496916info@rasen-antholz.eu

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

19.06.2025

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Zuletzt aktualisiert: 12.09.2025, 10:39 Uhr

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