Steueramt - Anlage B VermögensgebührKonzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen Konzession Besetzungen Märkten

Diese Verordnung regelt die Erhebung von Vermögensgebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Gemeinde Rasen-Antholz  insbesondere durch Konzessionen, Ermächtigungen, Werbeanlagen und Marktbesetzungen. Sie legt die Verfahren zur Antragstellung, die Berechnungskriterien für die Gebühren sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen fest. Zudem enthält sie Vorschriften über die Kontrolle, Strafen, Rückerstattungen und die Verwaltung des öffentlichen Plakatierungsdienstes.

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Veröffentlichungsdatum

11.03.2026

Beschreibung

Diese Verordnung regelt das Recht auf rechtliches Gehör für Steuerzahler und das Institut der Einvernehmlichen Feststellung in der Gemeinde Rasen-Antholz.

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Standesamt, Steueramt

NIEDERRASNER STRAßE 35, 39030 RASEN ANTHOLZ+39 0474 496902info@rasen-antholz.eu

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Veröffentlichungsdatum

11.03.2026

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Zuletzt aktualisiert: 11.03.2026, 08:32 Uhr

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